Kurbeitrag -wofür?
Es handelt sich bei dem Kurbeitrag nicht um eine Aufenthaltssteuer, sondern um eine Gegenleistung der zum Nutzen der Gäste geschaffenen Maßnahmen und Veranstaltungen. Dazu zählen u.a. die
Strandbefestigung und -reinigung, Rettungsstationen, Kurmusik, Kurparkvorträge und Kinderveranstaltungen.
Jedes Jahr wird im Frühjahr Sand aufgefahren und der Strand gestaltet, damit sich die Urlauber in den Strandkörben, im und auf dem Sand wohlfühlen.
In den Sommermonaten reinigen fleißige Hände die Stände, Toiletten, und Duschen. Die Sanitärgebäude werden gewartet und von Mai bis September sorgen Gästebetreuer für Ordnunung am Strand. Kinder
haben Ihren Spass an den attraktiven Tiergehegen im Kurpak-Zoo, an den Seehundbänken und an den schön gestalteten Spielplätzen. An den Stränden von Sahlenburg, Duhnen, Döse, Grimmershörn und
Altenbruch sichern Rettungschwimmer auf den Stationen das Baden.
Der Kurbeitrag wird nach Dauer des Aufenthaltes bemessen, höchstens jedoch für 30 Aufenthaltstage.
Ab dem 31. Tag des Aufenthaltes erhält der Gast die Jahreskarte. Für die Fristenberechnung wird der Kurbeitrag der Hauptsaison zu Grunde gelegt.
Der Kurbeitragspflichtige kann anstelle des nach Tagen berechneten Kurbeitrages einen pauschalierten Jahreskurbeitrag zahlen, der zum Aufenthalt während des ganzen Jahres berechtigt. Bereits
gezahlte und nach Tagen berechnete Kurbeiträge werden auf den Jahreskurbeitrag angerechnet.
Der Kurbeitrag in 2023 beträgt je Tag in der Kurzone 1 ( Duhnen, Döse und Grimmershörn ):
3,80 € in der Hauptsaison (01.01.-07.01., 03.04.-16.04., 01.05.-31.10. und 23.12.-31.12.)
3,00 € in der Nebensaison (Rest des Jahres)
Kinder sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind vom Kurbeitrag befreit.